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verschenken Sie kein Geld bei Flugverspätung

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verschenken Sie kein Geld bei Flugverspätung

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“Wenn einer eine Reise tut – dann kann er was erzählen…”

aus Urians Reise um die Welt von Matthias Claudius

Ist die Reise geschäftlich: sind Termine meist eng getaktet und jede Verzögerung oder Änderung bringt unnötigen Stress mit sich.

Handelt es sich um eine Urlaubsreise, so steckt noch mehr Emotion drin: Man hat die Abreise herbei gesehnt, wahrscheinlich hat man sich das Geld zusammen gespart. Eine Urlaubsreise steckt voll hoher Erwartungen, denn man wünscht sich Entspannung, neue Eindrücke vielleicht, Erholung, Genuss, Spaß…

Am liebsten erzählen wir doch positives von unseren Reisen, schwelgen in schönen Erinnerungen, zeigen Fotos.

Was aber, wenn An- oder Abreise zur zähen Angelegenheit werden, weil der Flieger mehr als drei Stunden später startet als geplant? Nicht ganz so problematisch wenn man eine Pauschalreise mit Transfer gebucht hat – denn der Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass man trotz Verspätung schnellstmöglich ins Hotel oder zum Flughafen gelangt.

Ganz unangenehm wird es, wenn man die Reise selbst organisiert hat, ggf. einen Mietwagen für eine bestimmte Übernahmezeit gebucht hat und das Büro im ungünstigsten Fall bereits geschlossen ist – das steht man da. Müde, erschöpft, ärgerlich und ratlos.

In solch einem Fall sollte man sich alle Verspätungen dokumentieren und sich Nachweise von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter geben lassen und Gebrauch vom geltenden Reiserecht machen. Vielleicht nur ein geringer Trost für den Moment: aber für diese Unannehmlichkeiten hat man in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung. Ob dies der Fall ist, kann man auf Seiten von Fachanwälten und diversen Service Portalen kostenlos prüfen lassen.

Kooperation AMONDO - Passengersfriend

AMONDO ist zu diesem Zweck eine Kooperation mit Passengers Friend eingegangen.

Passengers Friend beschäftigt Fachanwälte die schnell und unbürokratisch prüfen ob ein Anspruch auf Entschädigung vor liegt und kümmert sich um die Durchsetzung. Der Auftraggeber braucht keine eigene Rechtschutzversicherung und muss keine Gebühr bezahlen – für diesen Zweck behält sich Passengers Friend im Erfolgsfall eine Provision ein.

Wir haben einige Beispiele für Sie zusammen getragen  (im Einzelfall muss aber immer Grund und Sachlage von einem Fachanwalt geprüft werden.)

Flugverspätung / verpasster Anschlussflug

Bedingung: Ankunftsverspätung größer als 3 Stunden und Start in der EU oder Landung in der EU und Hauptsitz der ausführenden Airline in der EU
Kein Anspruch besteht, wenn außergewöhnliche Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.) vorliegen.

Anspruchshöhe: Je nach Flugdistanz 250 – 600 €; ggf. Folgekosten (Ersatzbeförderung, Hotel, Verpflegung)

Beispiel:

Sie fliegen von Frankfurt nach New York. Der Start in Frankfurt verzögert sich um 50 Minuten, der Anschlussflug in London wird verpasst und Sie landen erst 13 Stunden nach Plan in New York.

  • Anspruch auf 600 € pro Reiseteilnehmer.

Geschäftstermin in München, Flug früh morgens ab Hamburg. Die Airline fliegt mit 3 Stunden und 15 Minuten Verspätung los, kommt aber mit nur 2 Stunden 50 Minuten Verspätung in München an

  • kein Anspruch auf eine Entschädigung.

Nach dem Urlaub (außerhalb der EU) haben Sie eine Ankunftsverspätung von 5 Stunden. Wenn die ausführende Airline Ihren Hauptsitz außerhalb der EU hat, besteht nach derzeitigem Recht kein Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, kann ein Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen.


Flugannullierung/Flugverlegung (durch Airline oder Reiseveranstalter)

Bedingung: Annullierung/Verlegung durch Airline/Reiseveranstalter zwischen 7 und 14 Tagen vor Flugdatum bei einer Verlegung von nicht mehr als 2 Stunden vor oder 4 Stunden nach Reiseplan. Annullierung/Verlegung weniger als 7 Tage vor Reiseantritt bei einer Verlegung von nicht mehr als 1 Stunde vor oder 2 Stunden nach Reiseplan. Kein Anspruch besteht, wenn außergewöhnliche Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.) vorliegen und bei einer Verlegung mehr als 14 Tage vor Flugdatum

Anspruchshöhe: Je nach Flugdistanz 250 – 600 €; ggf. Folgekosten (Ersatzbeförderung, Hotel, Verpflegung)

Beispiel:

Am Reisetag annulliert die Airline den Flug und bietet eine Alternative 6 Stunden später an

  • Abhängig von der Flugdistanz besteht ein Anspruch von 250 – 600 €.

Ein Reiseveranstalter annulliert den Flug 15 Tage vor Abflug und bietet eine Alternative 1 Tag später

  • Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach EG 261/2004, der Reiseveranstalter muss aber eine Entschädigung zahlen.

Sie haben extra einen Hinflug um 06:00 Uhr morgens und einen Rückflug abends um 23:00 Uhr gewählt, damit Sie auch am An- und Abreisetag noch den Urlaub genießen können. 14 Tage vor Abflug verschickt der Reiseveranstalter geänderte Flugzeiten, Sie sollen jetzt um 15:00 Uhr hin- und um 17:00 Uhr zurückfliegen.

  • Leider keinen Anspruch, da die Flugzeitenänderung rechtzeitig mitgeteilt wurde. Es kann ein Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen.

Gepäck

Bedingung: Kompletter oder temporärer Verlust des Gepäcks, Schaden am Gepäck
Anspruchshöhe: Bei Komplettverlust bis zu ca. 1.450 €, bei temporärem Verlust werden benötigte Kleidung, Hygieneartikel und Medikamente ersetzt, beschädigte Gepäckstücke werden anteilig am Neuwert erstattet.

Frist: Eventuelle Schäden müssen 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks gemeldet werden, weitere Ansprüche können bis zu 21 Tage nach Wiedererhalt des Gepäckstücks angemeldet werden.
Wir können das Einhalten dieser Frist nicht garantieren, bitte wenden Sie sich daher vorab an die Airline.

Beispiel:

Sie haben 2 Wochen Badeurlaub gebucht und für diese Zeit nicht viel mehr als eine Badehose und ein paar Wechselsachen eingepackt.

  • Da der Koffer nicht mitgeliefert wurde können Sie sich pro Tag für ca. 50 – 100 € neu einkleiden.

Sie haben einen wichtigen Termin in London und dazu Kostüm/Anzug für den Tag und ein Abendkleid für eine Abendveranstaltung eingepackt. Der Koffer mit dem Abendkleid wurde nicht transportiert.

  • Sie dürfen für Abhilfe sorgen, müssen aber einen vernünftigen Rahmen einhalten

Pauschalreiserecht

Ein Reisemangel im Rahmen einer Pauschalreise ermöglicht eine Erstattung von bis zu 100 % des Reisepreises, ist jedoch stark von der Dauer und Schwere des Mangels abhängig. Der Reisende muss unbedingt vor Ort eine Mangelanzeige abgeben und diese vom Reiseveranstalter unterschreiben lassen. Außerdem müssen Ansprüche nach einem Reisemangel 4 Wochen nach Ende der Reise angemeldet werden.

Wir können das Einhalten dieser Frist nicht garantieren, bitte wenden Sie sich daher vorab an den Reiseveranstalter.

Da Reiserechtsfälle im Pauschalreiserecht häufig sehr komplex sind empfehlen wir immer die vorherige Kontaktaufnahme zur Klärung eines Falles.

Beispiel:

Hotel für Hochzeitsreise in die Karibik ausgesucht. Leider finden in den 2 Wochen des Aufenthalts umfassende Bauarbeiten in dem gesamten Hotelkomplex statt.

  • Anspruch auf Teilerstattung der Reisekosten, die Höhe der Entschädigung muss im Einzelfall bewertet werden.

Hotel für eine Woche Palma. Aufgrund der Überfüllung werden Sie in ein anderes Hotel mit weniger Komfort und weniger Inklusiv-Leistungen gebracht. Sie können die Anlagen im ursprünglich gebuchten Hotel zwar nutzen, müssen dafür aber immer mit dem Bus fahren.

  • Anspruch auf teilweise Erstattung der Reisekosten, die Höhe muss im Einzelfall bewertet werden.

Auf dem Rückflug von Dubai mit einer außereuropäischen Airline eine Flugverspätung von 10 Stunden.

  • Anspruch auf Entschädigung beim Reiseveranstalter

Ihr persönlicher Reiseberater ist Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich und händigt Ihnen die notwendigen Formulare und Informationen unseres Kooperationspartner Passengers Friend aus.

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